Ab September 2008 können Kfz-Kennzeichen bei Ummeldung mitgenommen werden
Grund dafür ist eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die im September 2008 wirksam wird: Dann können die Landesbehörden auf die Neuzuteilung des Kennzeichens nach einem Umzug verzichten. Wenn die Bundesländer dies nutzen, haben Autofahrer die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen zu behalten. Wer zum Beispiel von Cottbus nach Potsdam zieht, darf laut der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung weiterhin mit "CB"-Nummernschild fahren, wenn er möchte vorausgesetzt Brandenburg schließt sich der Regelung an.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Berechnung der neuen KFZ-Versicherungsprämien, für die Berechnung der Prämien wird das Kennzeichen als Grundlage hinfällig, vielmehr zählt in Zukunft die Postleitzahl des Wohnortes.
07.05.2008 (fh)
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